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Warum Datenschutz?

Die neue Datenschutz-Grundverordnung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat zum Ziel, einen für die EU übergreifenden gültigen Datenschutzstandard zu setzen. Mit Inkrafttreten am 25. Mai 2018 müssen Unternehmen und Behörden die gesetzlichen Anforderungen der DS-GVO umgesetzt haben. Dies bedeutet, dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung durch die Datenschutzbehörden überprüfbar ist.
Durch die DS-GVO wird sich der Datenschutz für deutsche Unternehmen nicht grundlegend ändern. Viele Prozesse werden gleich bleiben; gleichzeitig kommen aber auch völlig neue Anforderungen hinzu. Hierzu zählen vor allem Themen wie „Privacy by Design / Default", die "Folgenabschätzung" sowie das "Marktortprinzip". Aber auch bereits alltägliche Dokumente wie Einwilligungserklärungen können betroffen sein und bedürfen ggf. einer Anpassung.
Unternehmen sollten sich folglich frühzeitig mit den Anforderungen der DS-GVO auseinandersetzen, die eigenen Datenschutzprozesse prüfen und das Datenschutzmanagement entsprechend anpassen.